By - - Kommentare deaktiviert für Dürfen Angestellte private Dokumente auf der Arbeit drucken?

Berlin – Kurz vor Feierabend noch schnell das Konzert- oder Bahnticket ausdrucken. Das geht am Arbeitsplatz oft am bequemsten. Aber ist das überhaupt erlaubt?

Generell sind Arbeitsmittel, die der Arbeitgeber zur Verfügung stellt, dessen Eigentum, erklärt Fachanwalt Peter Meyer, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Das gilt für Computer und Drucker genauso wie für Papier oder Toner.

Theoretisch könnte ein Arbeitgeber einem Angestellten, der ein Konzertticket im Büro ausdruckt, vorwerfen, er habe Toner und Papier verbraucht und Papier gestohlen. «Die private Nutzung des Eigentums bedarf grundsätzlich der Genehmigung des Arbeitgebers, die aber auch stillschweigend durch Duldung erfolgen kann», sagt der Fachanwalt.

Hat der Arbeitgeber nicht ausdrücklich jegliche private Nutzung der betrieblichen Arbeitsmittel verboten, ist Meyer zufolge «erlaubt, was die Betriebstätigkeit nicht stört und keine erheblichen Kosten für den Arbeitgeber verursacht.» Was das genau heißt, kommt auf den Einzelfall an.

Klar sollte sein: «Wer private Telefonkosten in Höhe von 1700 Euro in vier Monaten verursacht oder fünf Exemplare seiner Doktorarbeit am Arbeitsplatz und während der Arbeitszeit auf Kosten des Arbeitgebers druckt und bindet, muss damit rechnen, dass das arbeitsrechtlichen Konsequenzen nach sich ziehen kann», sagt Meyer.

In der Regel dürfte es erlaubt sein, dass ein Arbeitnehmer mal zwei Seiten ausdruckt. «Dies ist normalerweise kein Problem und geduldete Praxis», sagt Meyer. Das gilt vor allem dann, wenn Angestellte solche Dinge in ihrer Pause erledigen. Geschieht dies hingegen während der Arbeitszeit, sehen das manche Arbeitgeber womöglich weniger gern.

Fotocredits: Christin Klose
(dpa/tmn)

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