Mitbestimmung bei Bildschirmarbeit eingeschränkt
Berlin – Der Betriebsrat kann mitbestimmen, wenn ein Arbeitgeber Arbeitsplätze mit Bildschirmen ausstattet. Vorausgesetzt, es geht um Maßnahmen mit einem gewissen Handlungsspielraum. Eine vorherige Gefährdungsbeurteilung, die sonst zentrales Element bei...