Arbeitgeber muss vor Verfall von Urlaubstagen warnen
Köln – Eine dauerhaft verkürzte Arbeitszeit kann nicht den Anspruch auf Erholungsurlaub ersetzen. Außerdem müssen Arbeitgeber ihre Mitarbeiter deutlich und rechtzeitig darauf hinweisen, wenn Urlaubstage zu verfallen drohen. Nur dann...

