Witwenrente kann bei großem Altersunterschied gekürzt werden
Köln – Ein Arbeitgeber kann eine betriebliche Witwenrente kürzen, wenn zwischen den Ehepartnern ein großer Altersunterschied bestanden hat. Eine solche Regelung verstößt nicht gegen das Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG). Darauf weist...