Unbelegte Brötchen vom Chef sind kein Frühstück
München – Unbelegte Brötchen und Heißgetränke sind noch kein Frühstück – zumindest aus steuerrechtlicher Sicht. Damit müssen sie auch nicht als Sachwertbezug versteuert werden, urteilten die Richter des Bundesfinanzhofs (BFH)...