Bei erfundenen Kündigungsgründen gibt es Entschädigung
Gießen/Berlin – Versucht ein Arbeitgeber, missliebige Mitarbeiter loszuwerden, kann Anspruch auf eine Entschädigung bestehen. Das gilt etwa für den Fall, dass der Arbeitgeber den Mitarbeiter ausspitzeln lässt und versucht, Kündigungsgründe...
