Mehr Zuschlag für Arbeit an «hohen Feiertagen»
Düsseldorf/Berlin – Ostersonntag und Pfingstsonntag sind in den allermeisten Bundesländern keine gesetzlichen Feiertage. Wer dann arbeitet, kann trotzdem Anspruch auf einen höheren Feiertagszuschlag haben. Das zeigt ein Urteil des Landesarbeitsgerichts...