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Berlin – Wer etwa wegen einer Operation im Job länger ausfällt, hat meist schon genug Sorgen. Da möchte man sich nicht noch zusätzlich Gedanken über seinen Arbeitsplatz machen müssen. Aber darf ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter kündigen, während dieser krank ist?

Arbeitsrechtlich sei das eine «absurde» Frage, sagt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Berlin. «Da es in der DDR nicht möglich war, hält sich der Irrglaube bis heute», sagt er. Also ganz klar:

Ein Mitarbeiter kann auch während der Krankheitsphase gekündigt werden. Es gäbe kein Gesetz, das dies verbiete. Probleme gebe es vielmehr bei der Frage, ob ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer wegen der Krankheit kündigen darf, die Krankheit also ein ausreichender Kündigungsgrund sei.

Kündigung während Krankheit nur selten anfechtbar

Bredereck zufolge gibt es nur wenige Ausnahmen, bei dem eine Kündigung während einer Krankheit allein aus diesem Grund arbeitsrechtliche Relevanz hat. «Das sind Diskriminierungstatbestände, manchmal kann die Kündigung auch treuwidrig sein», so der Fachanwalt. So zum Beispiel, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Kündigung direkt bei Kenntnisnahme von einem Arbeitsunfall des Arbeitnehmers überreiche.

Der Fachanwalt nennt den Fall eines Paketboten, der nach einem unverschuldeten Fahrradunfall während der Arbeitszeit mit dem Krankenschein zurück an den Arbeitsplatz kehrte und direkt die Kündigung ausgehändigt bekam. «Solche Fälle sind aber selten und eine Absicht des Arbeitgebers schwierig nachzuweisen», so der Fachanwalt.

Fotocredits: Bredereck Willkomm Rechtsanwälte
(dpa/tmn)

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