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Berlin – Statt das E-Mail-Konto ihrer Mitarbeiter mit internen Nachrichten überlaufen zu lassen, haben viele Betriebe inzwischen Messenger etabliert. In den Chat-Diensten können sich Mitarbeiter schnell und unkompliziert austauschen.

Für E-Mails gilt meist: Private Konversationen gehören nicht ins berufliche Postfach. Doch wie sieht es bei Messenger-Diensten aus, die viele Berufstätige auch auf ihrem privaten oder dienstlichen Smartphone installiert haben? Ist auch privater Austausch zwischen Kollegen erlaubt?

Zunächst einmal kann ein Unternehmen mit einer entsprechenden Richtlinie regulieren, wie mit Messenger-Diensten im Betrieb umgegangen wird, erklärt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin und Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). «Wenn das Unternehmen das für sinnvoll erachtet, dann könnten die Verantwortlichen die private Kommunikation im Messenger-Dienst verbieten.» Daran haben sich Arbeitnehmer dann auch zu halten.

Wenn der Arbeitgeber die private Nutzung des Messenger-Dienstes nicht ausdrücklich verbietet, dann, so Meyer, «werden die Arbeitnehmer berechtigt sein, diese Dienste auch am Arbeitsplatz für den Austausch von Nachrichten zu nutzen, die dienstlich nicht veranlasst sind». Insbesondere in den Arbeitspausen, abends oder an freien Tagen.

Daneben hat Meyer zufolge möglicherweise der Betriebsrat bei solchen Fragen ein Mitbestimmungsrecht, die Regeln der Kommunikation in einer Betriebsvereinbarung festzuhalten. Etwa, um eine Arbeitszeitverdichtung des einzelnen Mitarbeiters zu verhindern, wenn private und dienstliche Kommunikation immer mehr verschwimmen. «In der Betriebsvereinbarung kann dann zum Beispiel festgelegt werden, dass in den Chats des Messengers nur dienstliche Themen behandelt werden dürfen», erklärt Meyer.

Gibt es eine entsprechende Regulierung, kann der Arbeitgeber theoretisch auch kontrollieren, was Mitarbeiter untereinander kommunizieren. «Das ist allerdings eine rechtliche Grauzone, und bei dem strengen Datenschutz sind die rechtlichen Hürden für eine solche Kontrolle hoch», so Meyer.

Fotocredits: Daniel Naupold
(dpa/tmn)

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