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Frankfurt/Main – In Frankreich gehört es zum guten Ton: das Glas Wein in der Mittagspause. In Süddeutschland gibt es noch den ein oder anderen, dem das Weizen in der Mittagspause heilig ist. Doch darf ich mir als Angestellter eigentlich ein Gläschen in der Mittagspause genehmigen?

«Grundsätzlich überhaupt kein Problem», sagt Barbara Reinhard, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein. «Für den durchschnittlichen Schreibtischtäter gibt es kein gesetzliches Verbot, zum Beispiel ein Glas Bier zum Mittagessen zu trinken.»

Etwas anderes gilt bei Maschinenführern oder Fahrern im Kraftverkehr. Wenn im Einzelfall nicht schon spezialgesetzliche Vorgaben den Genuss von Alkohol verbieten, gebe es normalerweise von Unternehmensseite klare Anweisungen und Richtlinien, die den Alkoholkonsum auch in der Mittagspause ausschließen, erklärt Reinhard.

Doch auch in Büros gibt es mittlerweile oft Alkoholverbote. Was gilt dann? «Man muss sich die betrieblichen Regelung genau anschauen», sagt Reinhard. Wenn sich das Verbot im Wesentlichen darauf beschränkt, dass nicht am Arbeitsplatz getrunken werden darf, «dann kann ich in der Mittagspause auch mal ein Glas Bier trinken».

Trotzdem gilt: Nicht den Bierhahn aufdrehen. Wer sichtlich betrunken am Arbeitsplatz erscheint, kann deswegen abgemahnt werden. «Ich muss eine Arbeitsleistung nach bestem Leistungsvermögen bringen, das heißt mit Sinn und Verstand», erklärt Reinhard. «Wenn ich etwa als Bankmitarbeiter im Kundenkontakt stehe und mit einer Alkoholfahne im Dienst bin, ist das ein erhebliches Fehlverhalten.»

Fotocredits: Andrea Warnecke
(dpa/tmn)

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