Grobe Beleidigung rechtfertigt fristlose Kündigung
Kiel – Wer seinen Vorgesetzten grob beleidigt, muss mit einer Kündigung rechnen – auch in einem langjährigen Arbeitsverhältnis. Das geht aus einem Urteildes Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein hervor (Az: 3 Sa 244/16),...