Fortbildungskosten: Rückzahlung muss angemessen sein
Hannover – Verlangt der Arbeitgeber von einem Arbeitnehmer die Kosten für eine Weiterbildung zurück, muss das angemessen sein. Unangemessen ist, wenn eine Betriebsvereinbarung festlegt, dass Mitarbeiter bei Nichtbestehen einer Fortbildung...