Fristlose Kündigung wegen Whatsapp-Nachrichten zulässig
Düsseldorf – Wer per Whatsapp unwahre Behauptungen über Kollegen verbreitet, kann vom Arbeitgeber fristlos gekündigt werden. Der Bund-Verlag verweist auf ein Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Baden-Württemberg, wonach die Meinungsfreiheit zurücktreten...