Kündigung nach Herausgabe von Patientendaten zulässig
Stuttgart – Für die Mitarbeiter einer Arztpraxis gelten strenge Verschwiegenheitspflichten. Einer Arzthelferin darf deshalb gekündigt werden, wenn sie Patientendaten an Dritte weiterleitet. Einer vorherigen Abmahnung bedarf es in einem solchen...