Freiwilliges Umziehen: Umkleidezeit ist keine Arbeitszeit
Ludwigshafen/Berlin – Zieht ein Arbeitnehmer freiwillig Dienstkleidung an, ist die Umkleidezeit keine Arbeitszeit. Für diese Zeit besteht deshalb auch kein Vergütungsanspruch. Der Deutsche Anwaltverein informiert über eine Entscheidung des Arbeitsgerichts...