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Berlin – Arbeitnehmer dürfen auch zum Abendstudium gehen, wenn sie krankgeschrieben sind. Das gilt jedenfalls dann, wenn ihre Genesung durch den Besuch des Abendstudiums nicht beeinträchtigt wird.

Der Deutsche Anwaltverein weist auf folgenden Fall hin, der vom Arbeitsgericht Berlin entschieden wurde (Az.: 28 Ca 1714/16) :

Eine Frau wehrte sich gegen ihre Kündigung. Die Arbeitnehmerin machte mit Wissen und Billigung des Arbeitgebers seit September 2015 ein Abendstudium in Betriebswirtschaftslehre. Dafür besuchte sie zwei- bis dreimal wöchentlich etwa dreistündige Abendkurse in der Verwaltungsakademie. Vom 1. Dezember 2015 bis 15. Januar 2016 war die Frau aufgrund von schmerzhaften Hüftproblemen arbeitsunfähig erkrankt. Trotzdem ging sie zu ihrem Abendstudium. Als der Arbeitgeber davon erfuhr, kündigte er ihr. Die Frau klagte dagegen.

Mit Erfolg. Das Gericht sah keinen Anlass für eine Kündigung. Der Besuch der abendlichen Vorlesungen beeinträchtige nicht ihre Genesung. In ihrem Job müsse die Frau zum Teil 250 Kilometer über mehrere Stunden mit dem Auto fahren. Bei einem Abendstudium könne sie dagegen die Verwaltungsakademie mit dem Auto in sieben Minuten erreichen und bei Schmerzen jederzeit die Vorlesung verlassen. Auch habe der Arzt bestätigt, dass das Abendstudium den Genesungsverlauf nicht beeinträchtige. Daher spreche nichts dafür, dass die Erkrankung vorgetäuscht sei oder das Verhalten der Frau den Heilungsverlauf beeinträchtigt habe.

Fotocredits: Arno Burgi
(dpa/tmn)

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