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Berlin – Mal montags, mal mittwochs, mal halbe Tage, mal ganze – Werkstudenten arbeiten oft unregelmäßig. Wie verhält es sich da mit den Urlaubsansprüchen?

«Für Werkstudenten gelten keine Besonderheiten», erklärt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. «Das wird gehandhabt wie auch andere Teilzeitarbeitsverhältnisse». Das heißt: Auch Werkstudenten haben Anspruch auf bezahlten Urlaub. Der erste Blick sollte in den Arbeits- oder Tarifvertrag gehen, rät Bredereck. Da können Werkstudenten prüfen, wie hoch der Urlaubsanspruch für Vollzeitangestellte ist.

Auf Basis dessen lässt sich der anteilige Urlaubsanspruch berechnen. «Dazu teilt man die angegebene Anzahl der Urlaubstage durch den Faktor 5 und multipliziert das Ergebnis mit der Anzahl der Tage, die man pro Woche arbeitet», erklärt der Fachanwalt. Bei einem gesetzlichen Urlaubsanspruch von 20 Tagen ergibt sich etwa für Werkstudenten, die ihre Stunden an drei Tage pro Woche ableisten, ein jährlicher Urlaubsanspruch von insgesamt 12 Tagen.

«Den Urlaub setzen Werkstudenten an den Tagen ein, an denen sie normalerweise arbeiten würden», ergänzt der Fachanwalt. Damit kann ein Werkstudent mit einer 3-Tage-Woche und 12 Tagen Urlaubsanspruch im Jahr, vier Wochen bezahlten Jahresurlaub machen – zum Beispiel in den Semesterferien.

Fotocredits: Klaus-Dietmar Gabbert
(dpa)

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