Gesellschafter bei Konkurrenzfirma: Fristlose Kündigung
Kiel/Berlin – Ein Arbeitnehmer, der als Gesellschafter an einem Konkurrenzunternehmen beteiligt ist, kann damit gegen das Verbot der Konkurrenztätigkeit verstoßen. Das geht nach Angaben des Deutschen Anwaltvereins aus einer Entscheidung...