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Gütersloh – Verlangt ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber ein Zeugnis, kann sich der Prozess schon einmal in die Länge ziehen. Unter Umständen macht der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter dann den Vorschlag, die Zeilen für das Dokument selbst zu formulieren. Kann der Arbeitgeber das verlangen?

«Natürlich nicht», sagt Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Gütersloh. «Das Zeugnis hat der Arbeitgeber zu schreiben, und da kommt er auch nicht raus.» Häufig komme es aber vor, dass der Arbeitnehmer einen Entwurf schreiben darf, wenn er das denn möchte. Grundsätzlich muss ein Arbeitnehmer der Aufforderung, das Zeugnis selbst zu schreiben, aber nicht nachkommen.

Manchmal kann das Angebot aber sogar positiv für die Arbeitnehmerseite sein. Nämlich dann, wenn Arbeitnehmer und Arbeitgeber vor Gericht über Zeugnisformulierungen streiten. «Kommt es zu einem Vergleich, wird Arbeitnehmern nicht selten zugestanden, einen Zeugnisentwurf erst einmal selbst zu formulieren, von dem der Arbeitgeber dann nur aus wichtigen Gründen abweichen darf», so Schipp.

Zur Person: Johannes Schipp ist Vorsitzender des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein.

Fotocredits: Monique Wüstenhagen
(dpa)

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