By - - Kommentare deaktiviert für Liebesbeziehung unter Kollegen: Was muss der Chef wissen?

Berlin – Nicht selten finden Menschen ihren Partner am Arbeitsplatz. Doch das Glück der beiden kann zu Konflikten mit den Kollegen führen.

Auch wenn Pärchen im Berufsalltag nicht auffällig Händchen halten oder knutschen, fragen sich manche vielleicht: Muss ich meinen Chef informieren, wenn ich mit einem Kollegen eine Partnerschaft eingehe?

«Eigentlich geht es den Chef nichts an. Denn grundsätzlich ist eine Liebesbeziehung reine Privatsache», sagt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein. Das ergibt sich schon allein aus der Würde des Menschen und dem Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit.

«Allerdings darf die Liebesbeziehung nicht die Arbeitspflichten beinträchtigen», gibt Meyer zu bedenken. Sollte ein Paar vor lauter Turteln seinen Aufgaben nicht nachkommen, ist eine Abmahnung denkbar.

«Eine Abmahnung und im Wiederholungsfall eine Kündigung drohen auch, wenn einer der beiden Partner dem anderen vertrauliche betriebliche Interna verrät», warnt Meyer.

Der Chef kann außerdem Einspruch erheben, wenn sich ein Paar etwa mit Kosenamen im Büro anspricht oder sich Liebes-Mails während der Arbeitszeit schreibt. «Wenn das Paar ständig turtelt, hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, beide räumlich zu trennen oder in andere Teams zu versetzen.»

Das gilt auch, wenn sich andere Kollegen durch das Verhalten des Paares gestört fühlen oder wenn jemand etwa befürchtet, dass der Teamchef seine Freundin bevorzugt behandelt. Denn ein solches Verhalten gilt als Störung des Betriebsfriedens.

«Es ist wichtig, die private und die berufliche Ebene zu trennen. Dennoch würde ich jedem Paar empfehlen, die Beziehung offenzulegen, wenn diese ernsthafter wird», rät Meyer. Ein Versteckspiel funktioniert auf Dauer oft nicht. Zudem ist es leichter, Absprachen zu treffen, wenn der Chef Bescheid weiß – so kann er etwa den Wunsch nach gemeinsamem Urlaub besser berücksichtigen.

Einen Anspruch darauf haben Paare aber nicht. Vertritt jemand seinen Partner in einer bestimmten Funktion, ist es unter Umständen gar nicht möglich, gleichzeitig freie Tage zu nehmen. Ist es organisatorisch möglich, kann eine Versetzung in unterschiedliche Teams die Lösung sein.

Fotocredits: Jens Schierenbeck
(dpa/tmn)

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