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Köln – Der Blick auf den Gehaltszettel löst Freude aus: Mit einem 13. Gehalt versüßen manche Arbeitgeber ihren Mitarbeitern die Feiertage. Doch besteht ein Anspruch auf diese finanzielle Zusatzleistung?

Nein, eine gesetzliche Grundlage gibt es dafür nicht. «Einen Anspruch auf Weihnachtsgeld haben Arbeitnehmer nur, wenn das irgendwo geregelt ist», erklärt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht aus Köln. So können Regelungen zum Weihnachtsgeld etwa im Arbeitsvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag festgelegt sein.

Arbeitnehmer kann betriebliche Übung ausschließen

In manchen Fällen kann sich aber aus der sogenannten betrieblichen Übung ein Anspruch ergeben. Voraussetzung dafür ist, dass ein Arbeitgeber mindestens drei Jahre lang in Folge allen Beschäftigten Weihnachtsgeld bezahlt. Im vierten Jahr könnten Arbeitnehmer dann ihr Recht auf das 13. Gehalt einklagen.

Arbeitgeber können das aber im Vorhinein ausschließen. Dann wiederum ist klar, dass diese Möglichkeit für Arbeitnehmer nicht besteht.

Fotocredits: Ingo Wagner
(dpa/tmn)

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