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Berlin – Bei der Erteilung chinesischer Visa gibt es derzeit strengere Auflagen: Wurde der Reisepass nach dem 1. Januar 2014 ausgestellt, muss der Antragsteller auch den vorherigen abgelaufenen Reisepass einreichen.

Wurde der alte Pass eingezogen, sei eine unterschriebene Erklärung zu Zeitpunkt und Ort des Verbleibs nötig. Das berichtet das
Auswärtige Amt in seinem aktualisierten Reise- und Sicherheitshinweis zu China. Außerdem müsse der Reisende angeben, welche Länder er nach dem 1. Januar 2014 jeweils wie lange besucht hat. Das Auswärtige Amt hat nach eigenen Angaben Hinweise darauf, dass die Regel nur vorübergehend aus Sicherheitsgründen gilt, weil bald der G20-Gipfel in China stattfindet.

Fotocredits: Diego Azubel
(dpa/tmn)

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